Den Anlass zum Griff ins Archiv gab ein Hinweis Goncourts. Das Feature ist noch bis zum 18. Februar in der Mediathek zu sehen.
Das Dokument umfasst drei leicht vergilbte Seiten. Ausweislich des Briefkopfes wurde es am 15. Oktober 1980 verfasst. Das Briefpapier gibt als Absender die rosa Winkel Verlags- und Versand GmbH an. Das Dokument scheint schlecht archiviert. Gelocht, maschinengeschrieben mit zahlreichen handschriftlich korrigierten Fehlern. Da es erkennbar mit einer kraftvoll durchschlagenden Schreibmaschine geschrieben worden sein muss, besteht Grund zu der Annahme, dass es sich bei diesem Brief an Ronald M. Schernikau um das offenbar nie abgesandte Original des Briefs handelt. Wäre der Brief abgeschickt worden, befände sich an der Stelle in der Akte nur die verblasste Kopie des Durchschlagpapiers. Die handschriftliche Aufforderung “bitte zurück!” dokumentiert, dass der Brief – wem auch immer! – leihweise überlassen wurde.
Der Wortlaut erweckt den Eindruck, als sei der Brief in rasender Eile verfasst worden. Die Syntax ist verworren (nicht fehlerhaft), wirkt etwas überbordend, eruptiv, kontrastiert mit anderen Passagen, die eher bürokratisch, wie ein juristischer Vorhalt verfasst klingen. In dem Verfasser muss sich etwas angestaut haben, ohne dass er – jenseits der vorgebrachten Argumente – selbst im Bilde darüber gewesen sein dürfte, was ihn tatsächlich dazu bewogen hatte, den Brief zu verfassen und sodann ihn nie abzuschicken. Als Dokument bezeugt der Brief den Akt einer Selbstzensur, den Versuch einer Affektkontrolle. Der Versuch ist gescheitert. Läsen wir den Brief in ähnlich rasender Eile, wie er verfasst worden ist, fiele uns nur der Suada-Sound auf, infolge des Sounds und der verstiegenen Syntax legten wir ihn vermutlich etwas angewidert beiseite und er wäre schon bald wieder vergessen. Weiterlesen