Die Macht des Vergessens

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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über das Recht darauf, vergessen zu werden, hat Bewegung ins Spiel gebracht. Das Vergessen gehört aus eigenem Recht und als anthropologische Errungenschaft zu den schönsten, ja unvergesslichen Gaben der Welt. Mir scheint es wirkmächtiger als das Gedächtnis, von dem wir seit Proust wissen, was davon zu halten ist: Es ist meistens nichts als Lug und Trug. Was wir für den unverfallbaren prägenden Augenblick einer eigenen Wahrheit gehalten haben mögen, erweist sich eines Tages als mehr oder weniger fixe Idee, bloß weil uns unverhofft ein anderer Blick auf den von uns für verbürgt gehaltenen Sachverhalt  zuteil wird, eine andere Erinnerung sich der eigenen beigesellt, ohne dass darüber die Welt zuschanden ginge. Sie wird reicher und beglückt uns durch Ambivalenz, durch die Chance, einer anderen Erinnerung wie einer fremden Stimme Zutritt in das so unaufhörlich wirkende Zwiegespräch mit uns selbst zu gewähren.

Es gibt wohl auch Zeitgenossen, die diesen Zutritt einer fremden Stimme mitsamt ihrer Erinnerung wie eine Kollision von Hochgeschwindigkeitszügen erleben, weil sie ihrer Erinnerung nur den Bewegungsraum einer eingleisigen Ödlandbahn zugestehen. Streitlustig können sie so kaum sein, auch nicht werden. Hagestolze rechthaberische Choleriker kennen wir zur Genüge. Gut möglich, dass sie dem Vergessen keine Chance geben, um an ihrer Idee von Wahrheit festzuhalten, bis sie verdorrt. Ihre Hausgöttinnen sind die Erynnien Alekto, die bei der Jagd Unaufhörliche, die Megäre – der neidische Zorn, und Tisiphone – die Vergeltung. Es bedurfte erst des Freispruchs Orests, um sie fortan als Eumeniden – „die Wohlgesinnten“ – zu bezeichnen. In ihrer mythischen Spurengeschichte waren sie Rache- und Schutzgöttinnen. Ihre spätere Praxis der Eumeniden ist mir sympathischer, wenngleich es Sachverhalte gibt, für die sie – immer mal wieder –  aufgrund ihrer mythischen  Raserei anzurufen wären.

Auch Nemesis kommt in Erinnerung, die unentfliehbare Tochter der Nacht, die Figur einer Richterin:

Ich rufe Dich, Nemesis!
Höchste!
Göttlich waltende Königin!
Allsehende, Du überschaust
Der vielstämmigen Sterblichen Leben.
Ewige, Heilige, Deine Freude
Sind allein die Gerechten.
Aber Du hassest der Rede Glast,
Den bunt schillernden, immer wankenden,
Den die Menschen scheuen,
die dem drückenden Joch
Ihren Nacken gebeugt.
Aller Menschen Meinung kennst Du,
Und nimmer entzieht sich Dir die Seele
Hochmütig und stolz
Auf den verschwommenen Schwall der Worte.
In alles schaust Du hinein,
Allem lauschend, alles entscheidend.
Dein ist der Menschen Gericht.

 

Nur was sind die Tatbestände, die Sachverhalte oder Tatsachen, über die eine moderne Nemesis heute anzurufen wäre? In welcher Ordnung von Rede und Gegenrede geschähe das? Und wie unterschiede sich dieses Verfahren von der trivialen Nutzung der Suchmaske von Google? Was unterscheidet die dadurch zu Tage geförderten Suchergebnisse von einem Richterspruch? Wann oder auch warum führen diese Ergebnisse eines Tages zu dem Richterspruch, sie aus der maschinengestützten Erinnerung auf Dauer zu löschen?

Über diese Frage grübeln heute die falschen Leute. Schlichten statt richten. Sie sehen aus guten Gründen nach dem Urteil des Europäischen Gerichts eine Welle von Begehren auf uns zukommen, Eintragungen in die Nemesis unserer Zeit zu löschen. Nemesis ist aber nur ganz oder gar nicht zu haben. In der Welt des Übergooglegrübelns ist die Option, die Suchmaschine als Göttin zu betrachten, nicht vorgesehen, ein eingebauter Webfehler infolge der Säkularisierung, die uns von allzu vertrautem Umgang mit Gott und Göttern abgebracht hat.

Ihre Ergebnisse sind gewiss keine Allschau, auch kein Gericht, schon gar nicht ein Urteil.  Die banalisierte Nutzung der Suchmaschine erzeugt eine zivilgesellschaftliche mythische Instanz, die nun darum angegangen wird, unliebsame Einträge aus ihr zu entfernen, weil man insgeheim darauf hofft, diese Instanz zu fesseln, ihre Wirkmacht einzuhegen, weil weder das mit ihrer Hilfe erleichterte Suchen, noch das durch ihren Algorithmus ermöglichte Finden richtig verstanden werden.

Bis auf Weiteres liegt es allein in unserer Hand, das Vergessen einzuüben, nicht als Rechtsstreit, nicht als Vendetta, sondern als eine Übung im meditativen Umgang mit dem, was wir für unsere Erinnerungen halten, auf dem Weg dahin, uns ihrer zu entäußern.

Google benötigt Rat aus dem Vatikan. Erst kürzlich hat Papst Franz zwei seiner Vorgänger heilig gesprochen. Nach meinem Eindruck hat das Verfahren nur unzureichenden Gebrauch von dem advocatus diaboli gemacht. Der Suchalgorithmus von Google bedarf, ähnlich der Figur des advocatus diaboli, einer eingebauten Schikane, die Suchergebnisse nach dem formalen Muster von Rede und Gegenrede aggregiert, so dass jedem Eintrag so etwas wie ein Zweifel oder Einspruch folgt, der den Umgang mit den Ergebnissen wiederum den Suchenden auferlegt, als Chance, das Denken, das Erinnern und das Vergessen zu üben.